Auch „weiß ich nicht“ hilft: So erkennen Sie, welche Daten für den nächsten Schritt fehlen.
Der Fragebogen wird vorbereitet. Die Erläuterungen und Quellen stehen weiter unten.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.
IHRE ORIENTIERUNG
Ein klarer Blick auf den nächsten Schritt.
OHNE RECHTLICHE ZERTIFIZIERUNG
A / REGULATORISCHE EINORDNUNG
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Die europäischen Zielvorgaben ergeben keine pauschale Dreißig-Prozent-Einsparpflicht jeder Kantine. Welche individuellen Anforderungen einschlägig sind, lässt sich mit diesem Check nicht abschließend feststellen.
Die geprüfte Ministeriumsseite, aktualisiert am 30. September 2026, führt die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Referentenentwurf eines laufenden Vorhabens. Ein Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz. Aus den europäischen Zielvorgaben allein wird hier keine allgemeine neue digitale Mess- oder Berichtspflicht jeder Kantine abgeleitet.
Eigene Bewertungsmethodik von Food Be Good. Kein amtlicher Wert und keine Aussage über die Rechtmäßigkeit Ihres Betriebs.
C / HYPOTHETISCHE MENGEN- UND KOSTENSZENARIEN
Was wäre, wenn weniger Abfall entsteht?
RECHENANNAHMEN, KEINE EINSPARGARANTIE
Jahresmenge, hochgerechnet
Nicht berechenbar
Abfall je ausgegebener Mahlzeit
Nicht berechenbar
Eingegebene vermeidbare Kosten
Nicht angegeben
Frei gewähltes Szenario
Hypothetisch vermiedene Menge pro Jahr
Theoretisches Kostenpotenzial pro Jahr
Theoretisches Potenzial ist keine tatsächlich erzielte Einsparung. Fixkosten, zusätzlicher Umsetzungsaufwand, schwankende Nachfrage und vermeidbare beziehungsweise unvermeidbare Anteile müssen gesondert beurteilt werden. Alle Werte gelten für denselben ausgewählten Betriebsumfang.
Es werden keine Ergebnisse automatisch an Food Be Good übermittelt. Die Kontaktanfrage ist freiwillig und enthält Ihre Rechenwerte nicht automatisch.
VORGABEN VERSTEHEN
Was bedeuten die EU-Ziele für Kantinen?
Deutschland muss Maßnahmen ergreifen, damit die gemeinsamen Ziele erreicht werden. Daraus folgt keine identische Quote jeder einzelnen Küche.
Beschlossene europäische Vorgabe
Gemeinsame Ziele bis 2030
Die Richtlinie (EU) 2025/1892 ist seit dem 16. Oktober 2025 in Kraft. Die Länder müssen bis 2030 Lebensmittelabfälle in Verarbeitung und Herstellung um zehn Prozent reduzieren. Für Handel, sonstige Lebensmittelverteilung, Gastronomie, Verpflegungsdienstleistungen und Haushalte gilt gemeinsam ein Ziel von dreißig Prozent je Einwohnerin und Einwohner. Das ist keine identische Einsparquote jeder Kantine.
Verglichen wird grundsätzlich mit dem jährlichen Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023. Unter den rechtlich festgelegten Voraussetzungen können frühere Referenzjahre verwendet werden. Deutschland muss die erforderlichen Vorschriften bis zum 17. Juni 2027 umsetzen. Dies ist keine pauschale Anschaffungsfrist für Software.
Die geprüfte Ministeriumsseite, aktualisiert am 30. September 2026, führt die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als Referentenentwurf eines laufenden Vorhabens. Ein Entwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz. Aus den europäischen Zielvorgaben allein wird hier keine allgemeine neue digitale Mess- oder Berichtspflicht jeder Kantine abgeleitet.
Für Lebensmittelunternehmen gelten bereits Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Rückverfolgbarkeit. Im jeweiligen Geltungsbereich enthält die Gewerbeabfallverordnung Anforderungen an getrennte Sammlung und Dokumentation samt Ausnahmen. Dieser Check prüft deren konkrete Erfüllung nicht. Keine neue pauschale Messpflicht bedeutet nicht, dass keinerlei Dokumentationspflichten bestehen.
Ein definierter Messumfang, getrennte Restarten, passende Bezugsgrößen und regelmäßige Nachmessung unterstützen die betriebliche Verbesserung. Der hier verwendete Datenreife-Index und die Szenarien mit zehn, zwanzig und dreißig Prozent sind eigene Orientierungen von Food Be Good, keine behördlichen Bewertungen oder vorgeschriebenen Einzelquoten.
Allgemeine Orientierung anhand Ihrer Angaben, keine individuelle Rechtsberatung oder vollständige Prüfung aller einschlägigen Vorschriften. Die deutsche Einordnung ist geprüft; für andere Länder enthält der Check keine nationale Rechtsprüfung. Die Lebensmittelweitergabe bleibt an die geltenden Anforderungen und die Freigabe des verantwortlichen Betriebs gebunden.
TRANSPARENTE METHODIK
Nachvollziehbar rechnen. Bewusst einordnen.
Was ist dieser Check?
Ein kostenloses Werkzeug für Betriebskantinen, Mensen und andere Gemeinschaftsverpfleger. Es verbindet eine allgemeine regulatorische Orientierung mit einem eigenen Datenreife-Index und einer Szenariorechnung.
Welche Daten brauchen Sie?
Für die Einordnung genügen Angaben zu Tätigkeit und Standort. Für Mengenszenarien benötigen Sie gewogene Abfallmengen und Betriebstage. Für die Abfallintensität kommen tatsächlich ausgegebene Mahlzeiten dazu. Eurobeträge setzen eigene vermeidbare Kosten je Kilogramm voraus.
Für welche Betriebe ist der Check geeignet?
Für Betriebs- und Hochschulkantinen, Schul-, Krankenhaus- und Pflegeverpflegung, öffentliche Kantinen sowie Caterer. Wählen Sie einen Standort oder einen eindeutig definierten Gesamtumfang. Für andere Länder als Deutschland enthält die erste Fassung keine nationale Rechtsprüfung.
So entstehen die Szenarien
Jahresmenge
Kilogramm je Betriebstag × Betriebstage pro Jahr.
Wochenwert umrechnen
Wochenmenge ÷ Betriebstage dieser Woche. Danach Jahreshochrechnung aus dem Tageswert.
Abfallintensität
Kilogramm je Betriebstag ÷ ausgegebene Mahlzeiten je Betriebstag.
Hypothetisch vermiedene Menge
Jahreshochrechnung × gewählte Annahme von zehn, zwanzig oder dreißig Prozent.
Theoretisches Kostenpotenzial
Hypothetisch vermiedene Menge × eingegebene vermeidbare Kosten je Kilogramm.
Alle Bezugsgrößen müssen zusammenpassen. Stichproben werden nicht zu angeblich gemessenen Jahresmengen. Nicht eingegebene Kostenbestandteile werden ausdrücklich als nicht enthalten ausgewiesen.
Gewichtung des eigenen Index im Detail
Maximal hundert Punkte: Messsystem und Datenqualität fünfunddreißig, Ursachendifferenzierung zwanzig, Produktionsplanung und Prävention zwanzig, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen fünfzehn sowie regelmäßige Auswertung zehn.
Bei Ja / teilweise / nein gelten die aufgeführten Punktstufen. Die Messhäufigkeit wird von täglich über wöchentlich, monatlich und selten bis nie abgestuft; die Auswertung von regelmäßig über gelegentlich bis bisher nicht. Unbekannte Antworten liefern keine bestätigten Punkte. Die Datenabdeckung zeigt den gewichteten Anteil der beantworteten Kriterien. Wenn keine Messroutine besteht, zählt die abhängige Messhäufigkeit als „nie“. Die Weitergabe selbst wird nicht bepunktet.
Kriterium
Maximum
Punktstufen in absteigender Reihenfolge
Messroutine
8
8 / 4 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Häufigkeit der Messung
8
8 / 6 / 3 / 1 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Nachvollziehbare Gewichte
7
7 / 3 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Dokumentierte Ausgangsbasis
7
7 / 3 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Historische Messdaten
5
5 / 2 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Getrennte Restarten
12
12 / 6 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Dokumentierte Ursachen
8
8 / 4 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Nachfrageprognose
6
6 / 3 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Systematische Mengenplanung
6
6 / 3 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Historischer Gerichtsabsatz
5
5 / 2 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Portionsoptimierung
3
3 / 1 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Benannte Verantwortung
8
8 / 4 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Konkrete dokumentierte Maßnahmen
7
7 / 3 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Auswertung mit Nachmessung
10
10 / 5 / 0; unbekannt: keine bestätigten Punkte
Unter vierzig bestätigten Punkten lautet die Orientierung „Messgrundlage aufbauen“, unter siebzig „Routinen gezielt schärfen“, sonst „Auswertung weiter vertiefen“. Bei mehr als dreißig offenen Punkten wird die Einordnung vorrangig als vorläufig bezeichnet. Diese Schwellen sind eigene Orientierungshilfen, keine wissenschaftlich validierte Zertifizierung.
VOM ERGEBNIS ZUR KÜCHENENTSCHEIDUNG
Warum messen – und was verändern?
Getrennte Produktionsüberschüsse, Ausgabereste und Tellerreste zeigen unterschiedliche Ansatzpunkte. Zusammen mit Produktionsmengen und Gerichtsabsatz können Sie Startmengen, Nachlegen oder Portionsgrößen gezielt testen.
Food Be Good organisiert Zugang und Abholung geeigneter Überschüsse nach der regulären Ausgabe. Ihre Küche entscheidet über Freigabe, Menge und Verfügbarkeit. Bestätigte Abholungen und ergänzende Messdaten müssen dabei klar unterschieden werden.
Welche Erfassung und Auswertung aktuell für Ihren Standort verfügbar ist, klären wir gemeinsam. Automatische Abfallmessung oder Produktionsprognosen werden hier nicht pauschal zugesagt.
Muss jede Kantine bis 2030 dreißig Prozent einsparen?
Nein. Das europäische Ziel betrifft Handel, Verpflegung und Haushalte gemeinsam innerhalb jedes Landes und wird je Einwohnerin und Einwohner bewertet. Es ist keine automatische Einzelquote jeder Kantine.
Ist die Nutzung ohne E-Mail-Adresse möglich?
Ja. Sie erhalten die grundlegenden Ergebnisse ohne Registrierung. Die Berechnung erfolgt im Browser; eine Kontaktaufnahme ist freiwillig.
Was passiert, wenn ich meine Abfallmenge nicht kenne?
Lassen Sie das Gewicht unbekannt. Die regulatorische Orientierung und der Datenreife-Index bleiben nutzbar. Mengenszenarien und entsprechende Eurobeträge werden dann nicht berechnet.
Sind die Einsparszenarien gesetzliche Vorgaben?
Nein. Zehn, zwanzig und dreißig Prozent sind frei gewählte Rechenannahmen. Sie zeigen ein theoretisches Mengen- und Kostenpotenzial, keinen vorgeschriebenen Betriebswert oder garantierten Erfolg.
Wie werden Wochenmengen auf ein Jahr umgerechnet?
Die Wochenmenge wird durch die Betriebstage dieser Woche geteilt. Dieser Tageswert wird mit Ihren Betriebstagen des Jahres multipliziert. Nur bei vergleichbaren Betriebsbedingungen ist die Hochrechnung als Orientierung brauchbar.
Kann ich mehrere Standorte zusammen betrachten?
Ja, wenn alle Gewichte, Mahlzeiten und Kosten denselben Gesamtumfang beschreiben. Geben Sie die Summe an. Der Rechner multipliziert diese Werte nicht zusätzlich mit der Zahl der Standorte.
Ist der Datenreife-Index eine gesetzliche Bewertung?
Nein. Er ist ein eigener operativer Orientierungswert von Food Be Good. Die Teilbewertungen, unbekannten Angaben und Gewichtung sind sichtbar. Er bestätigt weder Rechtskonformität noch die Erfüllung bestimmter Pflichten.
Werden meine Betriebsdaten gespeichert oder versendet?
Ihre Antworten werden für den Check im Arbeitsspeicher des Browsers verarbeitet. Es gibt keine automatische Übertragung der Eingaben, keine dauerhafte Speicherung und keinen automatischen Ergebnisversand. Beim Drucken oder Speichern als PDF entscheiden Sie selbst über die entstehende Datei.
QUELLEN UND VERANTWORTUNG
Nachlesen statt nur glauben.
Verantwortlich für dieses Werkzeug: Food Be Good. Rechtsstand geprüft am 19. Oktober 2026. Berechnungsannahmen und eigener Index sind ausdrücklich keine amtlichen Bewertungen.
Allgemeine Orientierung anhand Ihrer Angaben, keine individuelle Rechtsberatung oder vollständige Prüfung aller einschlägigen Vorschriften. Die deutsche Einordnung ist geprüft; für andere Länder enthält der Check keine nationale Rechtsprüfung. Die Lebensmittelweitergabe bleibt an die geltenden Anforderungen und die Freigabe des verantwortlichen Betriebs gebunden.
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